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Aufgrund der derzeitigen Situation und der sich daraus ergebenen Maßnahmen (Allgemeinverfügung -
1. Bis zum 31.07.2020 trifft die Jury, bestehend aus Bürgermeister Herrn Ingo Seifert, Herrn Heiko Weidlich (Gruppenleiter der INVITAS gGmbH), Frau Sylvia Pahlisch (Gruppenleiterin der INVITAS gGmbH), Frau Sabrina Hartmann (Werkstattbeschäftigte der INVITAS gGmbH), Frau Nicole Landgraf (Werkstattbeschäftigte der INVITAS gGmbH) und Herrn René Kromer (Werkstattbeschäftigter der INVITAS gGmbH). eine Entscheidung über Platzierung der am Wettbewerb teilnehmenden Fotografien. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Jury nach eigenem Ermessen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Die Bekanntgabe der Preisträger im Rahmen unseres inklusiven INVITAS-
Die Preisträger werden bis spätestens zum 01.08.2020 über die angegebene Kontakt-
Die Gewinner der Plätze 1 bis 3 haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den jeweiligen Teilnehmer übertragbar. Die Preise (Wertgutscheine für das Café SAMOCCA) werden im Sekretariat der Verwaltung der INVITAS gGmbH, Silberbachstraße 10 in 08289 Schneeberg bis zum 30.09.2020 zur Abholung gegen Identitätsnachweis hinterlegt. Sollte eine Abholung nicht bis zu vorstehendem Datum erfolgen, so verfällt der jeweilige Anspruch auf den Wertgutschein.
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Die Fotos der bestplatzierten Plätze 1 bis 10 werden voraussichtlich ab September 2020 im Café SAMOCCA, Bahnhofstraße 11 in 08280 Aue ausgestellt.
Dieser Termin ist vorerst unverbindlich und richtet sich nach den jeweiligen Maßnahmen anlässlich der Corona-
Aufgrund der derzeitigen Situation und der sich daraus ergebenen Maßnahmen (Allgemeinverfügung -
1. Die Bekanntgabe der Preisträger im Rahmen unseres inklusiven INVITAS-
Die Preisträger werden bis spätestens zum 01.07.2020 über die angegebene Kontakt-
Die Gewinner der Plätze 1 bis 3 haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den jeweiligen Teilnehmer übertragbar. Die Preise (Wertgutscheine für das Café SAMOCCA) werden im Sekretariat der Verwaltung der INVITAS gGmbH, Silberbachstraße 10 in 08289 Schneeberg bis zum 30.09.2020 zur Abholung gegen Identitätsnachweis hinterlegt. Sollte eine Abholung nicht bis zu vorstehendem Datum erfolgen, so verfällt der jeweilige Anspruch auf den Wertgutschein.
2. Die Ausstellungseröffnung anlässlich des 10-
Die Fotos der bestplatzierten Plätze 1 bis 10 werden voraussichtlich ab September 2020 im Café SAMOCCA, Bahnhofstraße 11 in 08280 Aue ausgestellt.
Dieser Termin ist vorerst unverbindlich und richtet sich nach der jeweiligen
1. Geltungsbereich, Änderung der Teilnahmebedingungen
1.1. Für die Teilnahme am Fotowettbewerb “Das Leben muss nicht perfekt sein, um wundervoll zu sein” der INVITAS -
1.2. Diesen Teilnahmebedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts-
2. Teilnahme
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Auf Grund unserer Konzeption, die einen klaren Bezug zum Integrationsgedanken aufgreift, sind Mitarbeiter der INVITAS gGmbH, sowie deren Angehörige teilnahmeberechtigt. Ausgenommen sind sämtliche andere an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen.
2.2. Die Teilnahme ist kostenlos. Sowohl Teilnahme als auch Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen.
2.3. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Zustimmung des Teilnehmers zu diesen Teilnahmebedingungen und bestehenden Datenschutzbedingungen.
2.4. Der Teilnahmezeitraum beginnt am 01.03.2020 um 00:00 Uhr und endet am 15.05.2020 um 24.00 Uhr.
3. Ablauf des Wettbewerbs
3.1. Der Teilnehmer hat die Fotografie der INVITAS gGmbH in digitaler auf der zum Wettbewerb geschalteten Internetseite: http://fotowettbewerb.invitas.org/dateiupload.html über die bereitgestellte Upload-
3.2. Jeder Teilnehmer hat bei Einreichung der am Wettbewerb teilnehmenden Fotografie nachfolgende wahrheitsgemäße Angaben anzugeben:
3.2.1. Anrede
3.2.2. Vorname
3.2.3. Nachname
3.2.4. Adresse
3.2.5. Kontakt-
3.2.6. Titel der eingereichten Fotografie
3.2.7. Erklärung, dass die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbedingungen der INVITAS gGmbH am Fotowettbewerb „Das Leben muss nicht perfekt sein, um wundervoll zu sein“ akzeptiert werden
3.2.8. Einwilligungserklärung zum Recht am eigenen Bild gem. § 22 Kunsturhebergesetz (soweit ein Fall gem. Ziff. 5.3. dieser Bedingungen vorliegt).
3.3. Jeder Teilnehmer kann nur mit einer Fotografie am Wettbewerb teilnehmen. Weitere Einsendungen des Teilnehmers werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.
3.4. Die Fotografie muss als JPEG-
3.5. Die teilnehmende Fotografie ist mit dem Name des Urhebers (Vor-
3.6. Nicht teilnahmeberechtigt sind Bildmontagen. Der Teilnehmer darf keine digitalen Techniken verwenden oder Bildbearbeitungen vorgenommen haben, die wesentliche bildliche Elemente ergänzen, versetzen oder entfernen und dadurch die Originalszene mehr als nur unerheblich verändern. Ausdrücklich nicht von diesem Verbot umfasst sind:
3.6.1. Der Zuschnitt von Fotografien.
3.6.2. Das Entfernen von durch die Kamera selbst hinzugefügte „Bildelemente“ wie Staubflecken oder Bildrauschen.
3.6.3. Die Verwendung von Filtern sowie sonstige angemessene Bildbearbeitung wie sie im Rahmen digitaler Fotografie üblicherweise Anwendung finden.
3.7. Bis zum 26.06.2020 trifft die Jury, bestehend aus Bürgermeister Herrn Ingo Seifert, Herrn Heiko Weidlich (Gruppenleiter der INVITAS gGmbH), Frau Sylvia Pahlisch (Gruppenleiterin der INVITAS gGmbH), Frau Sabrina Hartmann (Werkstattbeschäftigte der INVITAS gGmbH), Frau Nicole Landgraf (Werkstattbeschäftigte der INVITAS gGmbH) und Herrn René Kromer (Werkstattbeschäftigter der INVITAS gGmbH). eine Entscheidung über Platzierung der am Wettbewerb teilnehmenden Fotografien. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Jury nach eigenem Ermessen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.8. Die Preisträger werden im Rahmen des inklusiven INVITAS-
3.9. Der jeweilige Gewinn besteht aus den folgenden Auszeichnungen und Gewinnpreisen:
3.9.1. Platz 1: ein SAMOCCA-
3.9.2. Platz 2: ein SAMOCCA-
3.9.3. Platz 3: ein SAMOCCA-
3.9.4. Die Gewinner der bestplatzierten Plätze 1 bis 10 werden im Café SAMOCCA,
Bahnhofstraße 11 in 08280 Aue ausgestellt.
3.10. Die Gewinner der Plätze 1 bis 3 haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den jeweiligen Teilnehmer übertragbar. Soweit die vorstehenden Wertgutscheine für das Café SAMOCCA nicht persönlich beim inklusiven INVITAS-
4. Rechte und Rechteeinräumung
4.1. Die von den Teilnehmern gem. Ziff. 3.1. eingereichten, urheberrechtlich geschützten Werke, namentlich die Fotografien, dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-
4.2. Mit der Einreichung einer Fotografie zur Teilnahme am Wettbewerb räumt der volljährige Teilnehmer der INVITAS gGmbH das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) zur Berichterstattung über und zur Bewerbung dieses Wettbewerbs öffentlich zugänglich zu machen (im Internet zu nutzen), zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie auszustellen sowie das Recht, das Werk zu bearbeiten oder umzugestalten und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Veröffentlichung über die Social Media von INVITAS gGmbH; insbesondere Facebook oder Instagram) notwendig ist. Hiervon umfasst ist auch das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht die bestplatzierten Werke der Plätze 1 bis 10 (ganz oder teilweise) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung dieses Wettbewerbs öffentlich im Cafe Samocca der INVITAS gGmbH im Rahmen einer Ausstellung, sowie der mit dieser und dem Wettbewerb verbundenen Maßnahmen, insbesondere damit verbundenen Publikationen, Berichterstattungen, und Öffentlichkeitsarbeit, zugänglich zu machen und auszustellen.
4.3. Das Recht zur Bearbeitung schließt das Ändern der Bildgröße (Vergrößern, Verkleinern, Beschneiden), der Farbinformationen, der Kontrast-
4.4. Für eine andere Nutzung der eingereichten Fotografien außerhalb des vorgenannten Rahmens muss die INVITAS gGmbH eine gesonderte Einwilligung, mindestens in Textform, zu dieser Nutzung vom Teilnehmer einholen. Die INVITAS gGmbH wird die eingereichten Fotografien nicht zur kommerziellen Verwendung an Dritte weitergeben.
4.5. Die INVITAS gGmbH benennt den jeweiligen Urheber mit Vor-
4.6. Die Teilnehmer sichern zu, über die Rechte gemäß Ziff. 4.1. und 4.2. an den unter Ziff. 3.1. in den Wettbewerb eingereichten Werken und insbesondere über die notwendigen Einwilligungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte von gegebenenfalls abgebildeten Personen (siehe hierzu genauer unter Ziff. 5.3.) zu verfügen. Der Teilnehmer garantiert über sämtliche vorgenannten Rechte verfügen zu können und steht dafür ein.
4.7. Eine Überprüfung der durch die Teilnehmer eingereichten Fotografien im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch die INVITAS gGmbH nicht vorgenommen.
4.8. Die INVITAS gGmbH behält sich das Recht vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt im Sinne von Ziff. 5 anzusehen sind.
5. Verbotene Inhalte und Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter
5.1. Es obliegt den Wettbewerbsteilnehmern sicherzustellen, dass die bei der INVITAS gGmbH gem. Ziff. 3.1. eingereichten Fotografien den geltenden Gesetzen und diesen Teilnahmebedingungen genügen. Als verbotene Inhalte gelten beispielsweise (keine abschließende Aufzählung):
strafrechtlich relevante Bilder (wie etwa sexistische, rassistische, antisemitische oder menschenverachtende, nationalsozialistische, gewalt-
jegliche sonst kinder-
das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Teilnehmer nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
das Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt (siehe insbesondere Ziff. 5.3.),
die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter, ohne dass deren Einverständnis vorliegt,
die Nutzung des Wettbewerbs zur (ausschließlichen) politischen oder religiösen Betätigung.
5.2. Jegliche Art von Aktfotografie (auch ästhetische), als auch sexuelle oder pornografische Darstellung(en) werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
5.3. Darstellungen von Personen auf den eingereichten Fotografien bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen zur Wahrung derer Persönlichkeitsrechte. Die abgebildeten Personen haben das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ als Ausfluss ihres Persönlichkeitsrechts, wonach gem. § 22 KunstUrhG verlangt wird, dass das Abbilden von Personen zum Zwecke der Verbreitung oder zur öffentlichen zur Schau Stellung deren Einwilligung bedarf. Bitte berücksichtigen Sie nachfolgende Unterpunkte:
5.3.1. Die INVITAS gGmbH schließt von daher alle eingereichten Fotografien vom Wettbewerb aus, die ohne einen entsprechenden Nachweis der bestehenden Einwilligungserklärung der abgebildeten Person(en) bis zum Einsendeschluss am 15.05.2020 – 24.00 Uhr durch die Wettbewerbsteilnehmer eingereicht wurden.
Bitte laden Sie die unterzeichnete Einwilligungserklärung als jpeg-
5.3.2. Bitten Sie daher die von Ihnen fotografierten Personen schriftlich um ihr Einverständnis, dass Ihre am Wettbewerb eingereichte Fotografie im Rahmen der Wettbewerbsbedingungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Dies umfasst insbesondere die öffentliche Ausstellung der Gewinner der Plätze 1 bis 10 im Café SAMOCCA. Eine entsprechende Mustererklärung
5.3.3. Bei abgebildeten minderjährigen Personen und Personen mit Betreuungsbedarf ist die Einverständniserklärung nur mit Unterschrift des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam.
5.3.4. Auf die Möglichkeit der Entbehrlichkeit einer entsprechenden Einwilligungserklärung als Ausnahme gem. § 23 KunstUrhG wird vorsorglich hingewiesen.
5.3.5. Soweit für die eingereichten Fotografien eine Einwilligung gem. Ziff. 5.3. erforderlich ist und die INVITAS gGmbH durch Dritte mangels entsprechender Einwilligung in Anspruch genommen wird, hat der Teilnehmer die INVITAS gGmbH unter Berücksichtigung von Ziff. 6 dieser Bedingungen freizustellen.“
6. Freistellung der INVITAS gGmbH von Rechten Dritter
6.1. Der Teilnehmer stellt die INVITAS gGmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber der INVITAS gGmbH wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Teilnehmer eingereichten Fotografien geltend machen. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Dateien, Texte, etc.) ist ausschließlich der Teilnehmer, von dem die eingereichten Fotografien an die INVITAS gGmbH übermittelt wurden.
6.2. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts-
6.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, die INVITAS gGmbH für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
6.4. Die INVITAS gGmbH behält sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Dritten vor, den verursachenden Teilnehmer prozessual am Verfahren im Rahmen der Möglichkeiten der Zivilprozessordnung zu beteiligen.
7. Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb
7.1. Die INVITAS gGmbH behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die INVITAS gGmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-
7.2. Die INVITAS gGmbH behält sich bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Bei dem begründeten Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung des Wettbewerbs werden die betreffenden Teilnehmer sofort und ohne vorherige Benachrichtigung vom Wettbewerb ausgeschlossen.
7.3. Die INVITAS gGmbH behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei dem ein Teilnehmer fälschlicherweise gegenüber der INVITAS gGmbH behauptet hat, Urheber der Fotografie gewesen zu sein, um den Gewinn zu erhalten, Schadensersatzansprüche vor.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Die INVITAS gGmbH haftet unbeschränkt für die durch ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
8.2. Für sonstige Schäden haftet die INVITAS gGmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der INVITAS gGmbH ist ausgeschlossen.
8.3. Die INVITAS gGmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Daten. Die INVITAS gGmbH ist jedoch um einen sorgsamen Umgang mit den eingereichten Daten der Teilnehmer im Zuge dieses Wettbewerbes bemüht.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die INVITAS gGmbH ist jederzeit berechtigt einzelne Regelungen, ohne Angabe von Gründen, zu ändern oder zu streichen.
9.2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb sowie die ausgelobten Preise.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.